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1 StGB (BGH v. 20.06.1996 – 4 StR 147/96), Bewusstlosigkeit-Fall: Gewaltanwendung, indem ein Bewusstloser zwecks Ausplünderung an einen dafür geeigneten Ort gebracht wird (BGHSt 4, 210), Handtaschen-Fall: Erfordernis einer Entfaltung von körperlicher Kraft (BGHSt 18, 329), Kuss-Fall: Ausnutzung fortdauernder Gewaltanwendung zur Wegnahme (BGHSt 20, 32), Bauern-Keller-Fall: Führen einer Waffe bei vollendeter, aber noch nicht beendeter Wegnahme (BGHSt 20, 194), Autobahnrastplatz-Fall: Abgrenzung zwischen Raub und räuberischem Diebstahl; Merkmal „auf frischer Tat betroffen“ i.S.d. Diese Website verwendet Cookies. Fälle Strafrecht BT Vermögensdelikte 5. 10. 145 Fälle und Lösungen; ... Schuldrecht BT 1 Schuldrecht BT 2 Staatsorganisationsrecht StPO Strafrecht AT 1 Strafrecht AT 2 Strafrecht BT 1 Strafrecht BT 2 Strafrecht BT 3 Verwaltungsprozessrecht Verwaltungsrecht AT ZPO I. Psychologische Ratgeber & mentales Training, Blöcke, Wiederholungsmappe, Lernbox, Ordner & Sonderartikel. Hier findest Du alle Schemata zu Strafrecht BT - Nichtvermögensdelikte. 145 Fälle und Lösungen; ... Schuldrecht BT 1 Schuldrecht BT 2 Staatsorganisationsrecht StPO Strafrecht AT 1 Strafrecht AT 2 Strafrecht BT 1 Strafrecht BT 2 Strafrecht BT 3 Verwaltungsprozessrecht Verwaltungsrecht AT ZPO I. April 2005. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer, Lebenslange Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187), Gisela: Zum einseitig fehlgeschlagenen Doppelselbstmord (BGHSt 19, 135), Wittig: Beteiligung am Tötungs­delikt durch den einen Suizid nicht hindernden Arzt (BGHSt 32, 367), Hackethal-Fall: Bereitstellen von Gift keine Tötungs­handlung (OLG München NJW 1987, 2940), Behandlungs­abbruch: Mutmaßlicher Wille als Kriterium für die Zulassigkeit des Sterbenlassens (BGHSt 40, 257), Indirekte Sterbehilfe: Straflosigkeit der Schmerzmedikation trotz möglicher Lebensverkürzung (BGHSt 42, 301), Aktiver Behandlungs­abbruch: Irrelevanz von Unterscheidung zwischen aktivem Tun oder Unterlassen (BGHSt 55, 191), Rechts­folgenlösung: Keine Lebenslange Freiheitstsrafe trotz Heimtücke (BGHSt 30, 105), Bahnhofstoilette: Mordlust bei Tötung „einfach so“ (BGHSt 34, 59), Tottreten: Mordlust bei Tötung zum Frustabbau (BGHSt 47, 128), Wohltat: Heimtücke kann ausscheiden, wenn Täter glaubt zum Besten des Opfers zu handeln (BGHSt 9, 385), Steinwurf: Der Heimtücke stehen vorherige Beileidigungen nicht entgegen (BGHSt 33, 363), Todesengel: Heimtücke kann bei Handeln aus Mitleid entfallen (BGHSt 37, 376), Pistolen-Fall: Eine Pistole ist auch bei einem unsicheren Schützen kein gemeingefährliches Mittel (BGHSt 38, 353), Überfall: Verdeckungs­absicht setzt keine Planung vor der Tat voraus, Zeugen zu beseitigen (BGHSt 27, 281), Zeitschriftenwerber: Verdeckungs­absicht bei Übergehen von Misshandlung in Tötung (BGHSt 35, 116), Pfarrer-Fall: Die Tötung muss nicht das notwendige Mittel zur Ermöglichung sein (BGHSt 39, 159), Drogendeal: Verdeckung liegt auch vor, wenn nur außerstrafrechtliche Folgen verhindert werden sollen (BGHSt 41, 8), Verdeckung durch Brand: Tötungs­handlung muss Verdeckung dienen, nicht zwingend der Todeserfolg (BGHSt 41, 358), Wand als Werkzeug: Wortlautgrenze beim Werkzeugbegriff (BGHSt 22, 235), Einwilligung in ärztliche Heilbehandlung (BGHSt 11,111), Hochsitzfall: gefahr­spezifischer Zusammenhang bei § 227 StGB (BGHSt 31, 96), Soldaten-Aids-Fall: ungeschützter Geschlechtsverkehr als gefährliche Körperverletzung (BGHSt 36,1), : Versuch der Körperverletzung mit Todesfolge (9. In diesem Fall macht es keinen Unterschied mehr, ob der Täter die Sache unter Duldung des Opfers wegnimmt oder ob das Opfer sie herausgibt. Haben Sie Fragen zur Vorlesung BT I? Wir freuen uns, wenn ihr auch zu unserem letzten Crashkurs zu den Grundrechten (10.02.2018) zahlreich erscheint. strafrecht besonderer teil i 21 auflage 2019. strafrecht bt i flashcards quizlet. Kretschmer / Ladiges, Fälle Strafrecht BT, 6. Grundrechte. § 244 StGB (GS BGHSt  46, 321), Dienstwaffenfall: Diebstahl mit Waffen gem. Strafrecht BT 1 Nichtvermögensdelikte. Die Fälle. eBay Kleinanzeigen - Kostenlos. Wessels/Hillenkamp Strafrecht BT/2 Rn. wird eine Nachholstunde am 28.1.2021 durch Verlängerung der Vorlesung erfolgen. Wegen dieser Komplexität ist es im Bereich des Vermögensstrafrechts von besonderer Bedeutung, anhand von Fällen den prüfungsrelevanten Stoff anwendungsspezifisch zu verinnerlichen. Auflage 2016. II, 122 S. 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Die 44 wichtigsten Fälle - Strafrecht BT I. Sowohl im Rahmen der universitären Ausbildung als auch in den Staatsexamina spielen diese Tatbestände eine elementare Rolle. Übersichten: Übersicht zum Versuch. Prüfungsschema, wichtige Streitstände und Beispiele können diesem Beitrag entnommen werden. § 250 Abs. rezension die 44 wichtigsten fälle strafrecht bt i hemmer. Täterschaft und Selbsttötung. Dieses Thema "ᐅ Strafrechtsfälle / -klausuren mit Sachverhalt und Lösung" im Forum "Strafrecht - Hausarbeiten" wurde erstellt von Sebastian, 10. In der Praxis dürften diese Fälle ausgesprochen selten sein, da die Banken untereinander online verbunden sind und bei Eingabe der Karten den Dispositionsrahmen abfragen. Baumängel und Bauschäden und erfolgreich reklamieren - inkl. Verwaltungsrecht. Alpmann Schmidt ist ein juristisches Repetitorium für Ihre Vorbereitung auf die juristischen Staatsexamen und Fachverlag zum Thema Jura. Klagearten und Allgemeines Verwaltungsrecht. 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Lebenslange Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187) 2. Klassiker zum Strafrecht BT Klassiker zum Besonderen Teil Tötungs­delikte, §§ 211 ff. Mit der Nutzung der Seite erklärst Du dich damit einverstanden. uwe schumacher zvab. Evtl. Die Fundstellen sind mit dem Volltext in beck-online verlinkt. Lokal. Die Materialien der letzten Übungsstunden stehen nunmehr online! Arbeitshilfen online: Über 150 farbige Schadensbilder (Haufe Fachbuch) buch von Bernhard Metzger pdf. Crashkurs Strafrecht Fall 1 Crashkurs Strafrecht Fall 2… Read More » Alle Bücher sind in gut sortierten Universitäts-Buchhandlungen erhältlich! Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass die zivilrechtlichen Grundlagen beherrscht werden müssen, da sonst nicht klar ist, wann bzw. Autoren Andreas Roth Dr. Dirk Schweinberger Verlag und Vertrieb Jura Intensiv Verlags UG (haftungsbeschränkt) & Co. 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Sowohl im Rahmen der universitären Ausbildung als auch in den Staatsexamina spielen diese Tatbestände eine elementare Rolle. § 252 StGB (BGHSt 28, 224), Schrebergarten-Fall: Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Merkmal „unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs“ (BGHSt 33, 378), Plastikrohr-Fall: Anwendung des § 250 I Nr. eBay Kleinanzeigen: Fälle Strafrecht Bt, Kleinanzeigen - Jetzt finden oder inserieren! 49 Fälle mit Lösungsskizzen und Formulierungsvorschlägen. Fälle Strafrecht BT Vermögensdelikte Bearbeitet von Olaf Klimke, Dr. Joachim Kretschmer 5. Strafrecht, Besonderer Teil II. Schritt für Schritt zur Musterlösung Umfassende Lösungsskizzen zum jeweiligen Fall zeigen Ihnen Schritt für Schritt den … Vermögensdelikte. 2002 - 5 StR 42/02), Zitronensaftfall: Ärztliche Aufklärungs­pflichten bei einer Außen­seitermethode (BGH NJW 2011, 1088), Heroinkonsum-Fall: Beteiligung an eigen­verantwortlicher Selbstgefährdung (BGHSt 32, 262), Rucksack-Fall: Konkurrenz­verhältnis zwischen versuchtem Totschlag und vollendeter Körperverletzung (BGHSt 44,196), Autorennen-Fall: Unwirksamkeit der Einwilligung bei gefährlichem Handeln im Straßenverkehr (BGHSt 53, 55), Spätwettenfall: Konkludente Täuschung über Nicht­kenntnis eines Rennausgangs (BGHSt 16, 120), Zellwollefall: Vermögensschaden bei Fehlen der zugesicherten Eigenschaft (BGHSt 16, 220), Melkmaschinenfall: Vermögensschaden durch die Beeinträchtigung der wirtschaft­lichen Bewegungs­freiheit (BGHSt 16, 321), Anstellungs­fall: Vermögensschadens bei einem durch privatrechtlichen Dienstvertrag verpflichteten Angestellten (BGHSt 17, 254), Sammelgaragenfall: Abgrenzung Diebstahl und Betrug (BGHSt 18, 221), Selbstfahrerfall: Vermögensschaden beim Kfz-Vermieter aufgrund des Prozessrisikos bei fehlender Fahr­erlaubnis (BGHSt 21, 112), Provisionsvertreterfall: Dreiecksbetrug und Verfügungs­zurechnung (BGHSt 21, 384), Hotelgastfall: Inanspruchnahme von Leistung trotz Zahlungs­un­fähigkeit, Offenbarungs­pflicht (BGH 24.3.1987 - 4 StR 73/87), Abonnementfall: Schaden bei Gefahr einer Storinierung des Abonnements (BGHSt 23, 300), Gerlingkonzernfall: Abgrenzung Gewahrsamsbruch/, Tankstellen-Preller-Fall: Abgrenzung Betrug und Diebstahl (BGH NJW 1983, 2827), Fassadenbauerfall: Vermögensschaden bei Zahlung eines nicht gerechtfertigten Mehrbetrags (BGHSt 32, 211), Schlankheitspillenfall: Täuschung bei absurden Werbeversprechen (BGHSt 34, 199), Bankautomatenfall: Abgrenzung Betrug, Diebstahl und Unterschlagung (BGHSt 38,120), Submissionskartellfall: Schaden bei Verhinderung der Bildung eines Wettbewerbspreises (BGHSt 38, 186), Bankirrtumsfall: Betrug durch Unterlassen der Aufklärung bei Fehlüberweisung (BGHSt 39, 392), Kommerzielle Mitgliederwerbungs­fall: Täuschung über ehrenamtliche Tätigkeit und Schaden (BGH NJW 1995, 539), Lebens­versicherung für Terroristen: Zum Schadensbegriff beim Betrug (BVerfG 7.12.2011 - 1 BvR 2500/09), Wettbetrug I: Täuschung durch konkludentes Handeln und „Quotenschaden“ (BGHSt 51, 165), Wettbetrug II: Schadens­bestimmung und Gefährdungs­schaden (BGH, Wettbetrug III: Keine Täuschung bei Ausnutzen eines Tipps (BGH 11.3.2014 - 4 StR 479/13), Selbstbedienungs­ladenfall: Heimlichkeit kein Wesensmerkal des Diebstahls, Gewahrsamsbegriff (BGHSt 16, 271), Dienstmützenfall: Zueignungs­absicht (BGHSt 19, 387), Mittagsbandenfall: Bandenbegriff (BGHSt 23, 239), Bandendiebstahl: Bandenbegriff und Mitwirkung eines Banden­mitglieds i.S.v. 1 StGB (BGH NStZ 2010, 519), Entwidmung durch Ermordung (BGHSt 23, 114), Nachtlokal: Gemischt-genutzes Gebäude (BGHSt 34, 115), Wohnhaus I: Aufgabe des Wohnzwecks (BGH NJW 1988, 1276), Entwidmung durch Inbrandsetzung (BGH NStZ 1994, 130), Lindenstraße: Grenzwert 1,1 Promille für absoulute Fahruntüchtigkeit (BGHSt 37, 89), Mitschleifen: Bewusst zweckentfremdeter Einsatz von Fahrzeugen (BGHSt 28, 87), Verfolgungs­jagd: „Pervertierung“ eines Verkehrs­vorganges zu einem Eingriff in den Straßenverkehr (BGHSt 48, 223), Steinwurf: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (BGHSt 48, 119), Tucholsky-Zitat: " Soldaten sind Mörder“ (BVerfGE 92, 266), A.C.A.B- Fall: Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung ( BVerfG NJW 2017, 1092), Beleidigung durch Auslachen (OLG HAMM NStZ 2011, 32), Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteil (BGHSt 6, 357), Nummernschilder: Zusammengesetzte Urkunde (BGHSt 16, 94), Versandhandel: Identitätstäuschung durch Verwendung änhlicher Namen (BGHSt 40, 203), Antiblitzbuchstaben-Fall: Überkleben des Nummernschildes mit durchsichtiger Folie (BGHSt 45, 197), Urkunden­qualität von Verkehrs­zeichen (OLG Köln NJW 1999, 1042), Urkunden­qualität von Fotokopien (BGHSt 24, 140). 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